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Welche Leistungen kann ich bei einem Steuerberater in Leer in Anspruch nehmen?

 

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Unsere Leistungen beziehen sich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis auf alle Rentner, Arbeitslosen, Angestellten und Beamten. Genau wie ein Steuerberater in Leer sind wir Ihnen beim Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung behilflich, überprüfen Ihren Steuerbescheid und legen ggf. für Sie Einspruch ein. Unsere steuerlichen Berater für Arbeitnehmer und Rentner berät Sie ganzjährig und steht Ihnen bei Fragen im Bereich der Einkommens- und Lohnsteuer gerne zur Verfügung. Des Weiteren Vertreten Sie unsere steuerlichen Berater für Arbeitnehmer und Rentner zusätzlich vor dem Finanzgericht.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de