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Wir erstellen gerne Ihre Lohnsteuererklärung in Leer.

 

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Wir erstellen gerne Ihre Lohnsteuererklärung in Leer und beraten alle Arbeitnehmer, Beamten und Pensionäre im Bereich der Einkommens- und Lohnsteuer. Unsere Beratung ist mit der Mitgliedschaft in unseren Lohnsteuerhilfeverein gebunden, dadurch verlängert sich unter anderem auch die Abgabefrist Ihrer Lohnsteuererklärung in Leer und Sie werden von Spezialisten im Gebiet der Einkommensteuer beraten. Lernen Sie unseren Lohnsteuerhilfeverein im Internet kennen oder kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Problemen in Bezug auf Ihre Lohnsteuererklärung in Leer.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
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