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Wir erklären Ihnen wie Sie bei der Lohnsteuerhilfe in Moormerland Mitglied werden können!

Weitere Infos zum Thema   Lohnsteuerhilfeverein in Leer «

finden Sie unter hilfebund.de  «

 

 


Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein in Leer besteht zunächst für die Zeitdauer vom Tag des Beitritts bis zum Ablauf des Kalenderjahres. Soll die Mitgliedschaft imLohnsteuerhilfeverein in Leer nach Ablauf des Kalenderjahres bestehen bleiben, müssen Sie nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich dann jeweils um ein Jahr. Ebenfalls zahlen Sie den Beitrag für ein Jahr kurz nach Ihrer Mitgliedschaft und decken somit die gesamten Kosten für die Beratung, im Rahmen der Beratungsbefugnis, desLohnsteuerhilfevereines in Leer ab.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de