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Für wen kann der Lohnsteuerberater in Leer tätig werden?

Weitere Infos zum Thema   Lohnsteuerberater in Leer «

finden Sie unter hilfebund.de  «



 

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erledigt der Lohnsteuerberater in Leer vielfältige Aufgaben für Rentner, Auszubildende, Beamte und Angestellte im Bereich der Einkommensteuer. Sollten Sie nicht sicher sein ob sich der Lohnsteuerberater in Leer Ihrem Fall annehmen darf, so können Sie dies unverbindlich und anonym auf unserer Internetseite testen. Selbstverständlich kann das Team des Lohnsteuerberaters in Leer Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail darüber Auskünfte geben. Sie können sich gerne vorab auf unserer Internetseite über unseren Lohnsteuerhilfeverein Informieren. 

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de