Kündigung

Die Mitgliedschaft kann binnen 14 Tagen nach Anmeldung zum Beitritt jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Ein eventuell bereits gezahlter oder abgebuchter Beitrag würde in diesem Fall erstattet.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie in einem der folgenden Kalenderjahre

  • durch Arbeitslosigkeit oder
  • durch eine lang andauernde Krankheit oder
  • durch Eintritt in den Ruhestand oder 
  • aus anderen Gründen

überhaupt gar keine Steuern mehr zahlen und somit auch keinen Einkommensteuertarif und deshalb unsere Beratung nicht mehr benötigen, haben Sie natürlich das Recht, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Sie können die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jeweils 3 Monate vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall kann der Beitrag für das laufende Kalenderjahr nicht erstattet werden. Es ist jedoch ab dem nächsten Kalenderjahr kein neuer Mitgliedsbeitrag mehr fällig.

Durch die Kündigung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, wie Gebühren, Pauschalen etc. unsererseits.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die formlose Benachrichtigung per E-Mail reicht aus. (Bitte geben Sie Ihre persönliche Sicherheits-Kennziffer an.)

Die Kündigung wird Ihnen spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang schriftlich per E-Mail von uns als Lohnsteuerverein bestätigt.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de