Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 18.11.2009 (2 K 309/07, EFG 2010 Seite 719) entschieden, dass Nachzahlungen auf eine abgekürzte Leibrente der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. EU-Rente) für Zeiträume bis zum 31.12.2004, die erst ab 2005 ausgezahlt werden, jedenfalls dann noch der bisherigen Systematik der Rentenbesteuerung (geringer EA) zu unterwerfen sind, wenn der Stpfl. die Zahlung so rechtzeitig beantragt hat, dass eine Zahlung bis zum 31.12.2004 hätte erfolgen müssen.

Gegen diese Entscheidung hat das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt (Az.: X R 1/10).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de