Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.06.2013 (Az.: 5 K 233/12) entschieden, dass die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich zuge-ordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem Wohnort aus zur Ableistung seines Schichtdienstes regelmäßig anfährt, auch unter Berücksichtigung der neueren Recht-sprechung des BFH (Urteil vom 22.09.2010, VI R 54/09 und vom 09.06.2011, VI R 58/09) die regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG darstellt.
- BVerwG: Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchli-chen Wechsel der Steuerklasse (3)