Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24.10.2013 (Az.: 6 K 1103/13) entschieden, dass auch im Rahmen einer nicht universitären dualen Ausbildung die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb nicht mit der Entfernungspauschale sondern mit den tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden können.


Im konkreten Fall absolvierte der Steuerpflichtige eine reguläre Berufsausbildung. Im Streitjahr fuhr er an 169 Tagen zum Ausbildungsbetrieb und an 51 Tagen zur Berufsschule. Das FG gewährte sowohl für die Fahrten zur Berufsschule als auch für die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Aufwendungen und verwies zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 16.01.2013 zum Abzug der Aufwendungen für die Fahrten zur Hochschule bei einem dualen Studiengang (Az.: VI R 14/12; BStBl Teil II 2013 Seite 449).


Ergangen war das Urteil im Streit um die Einkünfte und Bezüge bei der Gewährung von Kindergeld (Rechtslage vor 2012).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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