Beim BFH ist derzeit ein Revisionsverfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob bei Ehegatten, die gemeinsam ein Arbeitszimmer nutzten, der Höchstbetrag objekt- oder perso-nenbezogen abgezogen werden kann (Az.: VI R 53/12). Sowohl die Verwaltung (BMF vom 02.03.2011, Tz. 21) als auch die Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2012 – Az.: 3 K 447/12) halten einen objektbezogenen Höchstbetrag für sachgerecht.