Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Mit dem BMF-Schreiben vom 03.01.2013 (s. Anlage II) wurde das bisherige BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale vom 31.08.2009 ersetzt.


Änderungen ergeben sich hier insbesondere im Hinblick auf die neue gesetzliche Regelung im § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, wonach die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch dann zum Ansatz kommen, wenn diese den Jahresbetrag der Entfernungspauschale übersteigen. Die bis 2011 erfolgte tageweise Betrachtung ist ab 2012 entfallen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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