Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das Hessische FG hat mit Urteil vom 06.06.2011 – 1 K 2222/10 – entschieden, dass Kosten für einen Pkw-Stellplatz durch die Entfernungspauschale abgegolten sind und daher nicht „zusätzlich“ im Rahmen der Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

 

Wird daher im Rahmen der doppelten Hauhaltsführung eine Wohnung inkl. Stellplatz oder Garage angemietet, sind die hierauf entfallenden Mietkosten zur Ermittlung der abzugsfähigen Werbungskosten herauszurechnen.

 

Gegen das Urteil wurde allerdings Revision beim BFH erhoben (Az.: VI R 50/11). Sollten die Finanzämter also entsprechende Kürzungen vornehmen, ist der Fall durch Einlegung eines Einspruchs offen zu halten. Das Einspruchsverfahren ruht nach § 362 Abs. 2 Satz 2 AO.

 

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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