Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

 

Der BFH wird in Kürze seine Entscheidung im Verfahren VI R 44/10 veröffentlichen (mündliche Verhandlung vor dem BFH war am 09.02.2012). In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob Fahrtkosten eines Vollzeitstudenten zur Universität nur in Höhe der Pendlerpauschale oder in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigten sind. Hintergrund des Verfahrens ist insbesondere die neue Rechtsprechung des BFH zu der Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte. Im Vorverfahren vor dem FG Köln (Urteil vom 28.04.2010, Az.: 7 K 2486/09) hatte das Finanzgericht lediglich einen Abzug in Höhe der Pendlerpauschale zugestanden.

 

Dieses Verfahren hat insbesondere Bedeutung in Fällen, in denen die Kosten für ein Studium nach vorher abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten berücksichtigt werden können bzw. in den Fällen, in denen ein Studium Gegenstand der Beschäftigung ist (z. B. Studium eines Berufssoldaten an der Universität der Bundeswehr).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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