Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 11. Februar 2011 - 14 K 787/09 E - Revision eingelegt - Az. des BFH: VI R 12/11

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes vorgesehene Anknüpfung des Versor­gungsfreibetrages für private Versorgungsbezüge an eine Altersgrenze (63. Lebensjahr bzw. 60. Lebensjahr im Falle der Schwerbehinderung) verfassungsgemäß ist.


Eine vergleichbare Altersgrenze gibt es nämlich bei Versorgungsbezügen aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht.

 

Fraglich ist, ob hier eine unzulässige Ungleichbehandlung nach Art 3 Abs. 1 GG vorliegt.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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