Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

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Wir sind gerne für Sie da.

Der BFH hat mit Urteil vom 30.09.2010 (III R 39/08) die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 12.12.2007 (7 K 249/07) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Damit sah der BFH die maschinellen Vorläufigkeitsvermerke inhaltlich nach Grund und Umfang als hinreichend an. Insbesondere sei es – so der BFH – nicht erforderlich, die betragsmäßige Auswirkung der vorläufigen Festsetzung anzugeben und die anhängigen Musterverfahren nach Gericht und Aktenzeichen zu benennen. Außerdem seien die Vorläufigkeitsvermerke nicht nur auf bereits anhängige Verfahren im Zeitpunkt der Festsetzung beschränkt.

 

Schließlich bestätigte der BFH auch die Rechtmäßigkeit von Teileinspruchsentscheidungen (§ 367 Abs. 2a AO).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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