Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Unter Änderungen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 12.05.2011 (Az.: VI R 42/10) entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses – unabhängig von dessen Gegenstand – als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Die Verwaltung wendet dieses Urteil bisher nicht an und hat am 20.12.2011 einen entsprechenden Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Beabsichtigt war eine entsprechende gesetzliche Neuregelung, die bisher aber noch nicht umgesetzt wurde.
Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl von Folgeentscheidungen der Finanzgerichte ergangen. Entsprechende Einsprüche ruhen daher weiterhin nach § 363 Abs. 2 AO. Auf Antrag ist sogar eine Aussetzung der Vollziehung möglich.

  • FG München 05.03.2012 (5 K 710/12) – Prozesskosten im Rahmen der Scheidungsfolge (Revision VI R 66/12)
  • FG Schleswig-Holstein 21.02.2012 (1 K 75/11) – Scheidungsfolgesache / Unterhaltsstreit (Revision VI R 70/12)
  • FG Hamburg 14.12.2011 (2 K 6/11) – Strafverteidigungskosten (Revision IX R 5/12)
  • FG Düsseldorf 19.02.2013 (10 K 2392/12 E) – Scheidung / Versorgungsausgleich

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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