Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az.: 2 BvR 2454/12), mit der geklärt werden soll, ob die Beschränkung des Abzugs der Kinderbe-treuungskosten dem Grunde (Abzugsvoraussetzungen) und der Höhe (2/3 und max. 4.000 €) nach verfassungsgemäß ist (Vorinstanz: BFH-Urteil vom 05.07.2012, Az.: III R 80/09).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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