Service

Basisrentenverträge werden vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert. Auf der Internetseite des BZSt ist eine entsprechende Liste hinterlegt, in der sämtliche zertifizierten Verträge aufgenommen sind. Hierdurch erübrigt sich eine Vorlage der kompletten Vertragsunterlagen zum Nachweis, dass es sich um einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG handelt.

Link: „www.bzst.de/DE/Steuern_National/Zertifizierungsstelle/zertifizierung_node.html“.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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