Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 18.11.2009 (2 K 309/07, EFG 2010 Seite 719) entschieden, dass Nachzahlungen auf eine abgekürzte Leibrente der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. EU-Rente) für Zeiträume bis zum 31.12.2004, die erst ab 2005 ausgezahlt werden, jedenfalls dann noch der bisherigen Systematik der Rentenbesteuerung (geringer EA) zu unterwerfen sind, wenn der Stpfl. die Zahlung so rechtzeitig beantragt hat, dass eine Zahlung bis zum 31.12.2004 hätte erfolgen müssen.
Gegen diese Entscheidung hat das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt (Az.: X R 1/10).