Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte durch Urteil vom 20.10.2010 IX R 20/09 entschieden, dass es europarechtlich nicht geboten ist, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren. In dem Urteilsfall hatte der im Inland wohnende und hier als Arzt praktizierende Kläger erfolglos Eigenheimzulage plus Kinderzulage für sein auf Kreta gelegenes Haus begehrt.
Gegen dieses Urteil wurde Verfassungsbeschwerde erhoben (Az.: 1 BvR 1819/11), die allerdings vom BVerfG durch Beschluss vom 09.01.2012 nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BSW-Online-Schulung 4/2011).