Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte durch Urteil vom 20.10.2010 IX R 20/09 entschieden, dass es europarechtlich nicht geboten ist, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren. In dem Urteilsfall hatte der im Inland wohnende und hier als Arzt praktizierende Kläger erfolglos Eigenheimzulage plus Kinderzulage für sein auf Kreta gelegenes Haus begehrt.

Gegen dieses Urteil wurde Verfassungsbeschwerde erhoben (Az.: 1 BvR 1819/11), die allerdings vom BVerfG durch Beschluss vom 09.01.2012 nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BSW-Online-Schulung 4/2011).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de