Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09 entschieden, dass es europarechtlich nicht geboten ist, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren. In dem Urteilsfall hatte der im Inland wohnende und hier als Arzt praktizierende Kläger erfolglos Eigenheimzulage plus Kinderzulage für sein auf Kreta gelegenes Haus begehrt.
Gegen dieses Urteil wurde zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde erhoben, die beim BVerfG unter dem Az.: 1 BvR 1819/11 geführt wird.