Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Bei einer teils selbstgenutzten teils vermieteten Ferienwohnung ist die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist bereits dann erforderlich, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat - es kommt nicht darauf an, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht hat.

Unbeachtlich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt (BFH-Urteil vom 16.04.2013).

Bei einer teils selbstgenutzten teils vermieteten Ferienwohnung ist die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist bereits dann erforderlich, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat - es kommt nicht darauf an, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht hat.

Unbeachtlich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt (BFH-Urteil vom 16.04.2013).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de