Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Der BFH hat in einem Aussetzungsverfahren mit Beschluss vom 22.12.2011 (VIII B 190/11) entschieden, dass ernstliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung zur der Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO bestehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, eingefügt durch das JStG 2010 vom 08.12.2010).

Für die Zukunft (Entstehung der Zinsen nach dem 08.12.2010) dürfte die Rechtslage nach der gesetzlichen Änderung klar sein.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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