Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.11.2012 (Az.: 10 K 4245/11) entschieden, dass die in den Jahren 2007 und 2008 entstandenen Aufwendungen für die außerhalb eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten gem. §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 und 52 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG nicht abzugsfähig sind. Die normierte rückwirkende Anwendung der Vorschriften auf VZ ab 2004 verstößt – so das Gericht – nicht gegen das ver-fassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.


Gegen dieses Urteil wurde Revision erhoben (Az. des BFH: VI R 2/13).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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