Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Der BFH hat mit Urteil vom 13.06.2012 (Az.: VI R 47/11) entschieden, dass die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein kann, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.