Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Der BFH hat mit Urteil vom 17.01.2013 zur Regelung, dass eine Pflichtveranlagung nur dann vorliegt, wenn die positive Summe der Einkünfte den Betrag von 410 € übersteigt, entschie-den:
- § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 ist auch auf Veranlagungszeiträume vor 2006 anzuwenden.
- Die in § 52 Abs. 55j Satz 1 EStG i. d. F. des StVereinfG 2011 geregelte rückwirkende Geltungsanordnung der Vorschrift verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.