Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: 3 K 3932/11) entschieden, dass ein auf zunächst ein Jahr, dann auf zwei Jahre zeitlich befristetes Praktikum keine dauerhaft angelegte Tätigkeit ist. Es handelt sich vielmehr um eine vorübergehende Tätigkeit i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, sodass für die ersten drei Monate des Praktikums Verpflegungsmehraufwendungen auch dann zu gewähren sind, wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt und daneben keine regelmäßige Arbeitsstätte existiert.

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: 3 K 3932/11) entschieden, dass ein auf zunächst ein Jahr, dann auf zwei Jahre zeitlich befristetes Praktikum keine dauerhaft angelegte Tätigkeit ist. Es handelt sich vielmehr um eine vorübergehen-de Tätigkeit i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, sodass für die ersten drei Monate des Praktikums Verpflegungsmehraufwendungen auch dann zu gewähren sind, wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt und daneben keine regelmäßige Arbeitsstätte existiert.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
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