Der Bundesrat hat am 05.07.2013 den LStÄR 2013 zugestimmt.
Hierin wird u. a. der steuerfreie Mindestbetrag bei Aufwandsentschädigungen aus öffent-lichen Kassen von 175 € auf 200 € monatlich rückwirkend ab dem 01.01.2013 angeho-ben (R 3.12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Satz 3, 4 und 8 LStR). Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an die Erhöhung der Übungsleiterpauschale im § 3 Nr. 26 EStG von 2.100 € auf 2.400 €, ebenfalls ab 2013. Die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG für Lohn-steuerhilfevereine gilt insoweit automatisch auch für die angepassten erhöhten Beträge