Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 den LStÄR 2013 zugestimmt.
Hierin wird u. a. der steuerfreie Mindestbetrag bei Aufwandsentschädigungen aus öffent-lichen Kassen von 175 € auf 200 € monatlich rückwirkend ab dem 01.01.2013 angeho-ben (R 3.12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Satz 3, 4 und 8 LStR). Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an die Erhöhung der Übungsleiterpauschale im § 3 Nr. 26 EStG von 2.100 € auf 2.400 €, ebenfalls ab 2013. Die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG für Lohn-steuerhilfevereine gilt insoweit automatisch auch für die angepassten erhöhten Beträge

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de