Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-03-25-E-Richtlinien.html
  • R 1 Satz 3 EStR 2012: Bei Ehegatten in EU/EWR muss jeder Ehegatte § 1 Abs. 3 EStG erfüllen, d. h. getrennte Prüfung der Einkunftsgrenzen in § 1 Abs. 3 und § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG.
  • R 3.26a EStR 2012: Der Ehrenamtsfreibetrag gilt auch für Amateur-Schiedsrichter, nicht aber für Amateursportler.
  • R 10.2 Abs. 2 EStR 2012: Zustimmung Realsplitting gilt auch für Erhöhung Höchstbetrag um die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
  • R 10.4 EStR 2012: Die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines steuerlich berücksichtigten Kindes sind bei den unterhaltsleistenden Eltern abziehbar, soweit sie nicht beim Kind berücksichtigt werden.
  • R 10.10 EStR 2012: Schulgeldzahlungen sind auch dann bei den Eltern abziehbar, wenn das steuerlich berücksichtigte Kind Vertragspartner der Schule ist.
  • R 24a Abs. 1 EStR 2012: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge, die dem ge-sonderten Steuertarif unterliegen.
  • R 31 Abs. 2 und 5 EStR 2012: Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen sind nur bis zur Höhe des Kindergeldes zu berücksichtigen. Wegfall der Regelung, wonach Entschei-dung der Familienkasse rückwirkendes Ereignis sein kann.
  • R 32.13 Abs. 4 EStR 2012: Widerspruch gegen Übertragung des BEA-FB möglich, wenn widersprechender Elternteil z. B. Kindergartenbeiträge (teilweise) bezahlt oder Kind an den Wochenenden und in den Ferien betreut. Monatsweise Prüfung der Übertragung (s. BSW-Online-Schulung 1/2013).
  • R 33.4 Abs. 1, 4 und 6 EStR 2012: Bei Augen-Laser-Operation kein amtsärztliches At-test notwendig. Aufwendungen für verpflichtende Integrationskurse stellen agB dar.
  • R 33a Abs. 1 EStR 2012: Unterhaltshöchstbeträge erhöhen sich um Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wenn beim Unterhaltsleistenden für diese Beiträge kein Sonderausgabenabzug möglich ist.
  • R 34.4 Abs. 1 EStR 2012: Fünftelregelung gilt nicht für Ruhegehalts- und Rentennachzahlungen, soweit sie den laufenden VZ betreffen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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