Das Gesetz sieht u. a. im Bereich der Basisvorsorge Folgendes vor: Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit bezie-hungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit (für Verträge mit Vertragsabschluss ab 01.01.2013). Die Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 € auf 24.000 € (ab 2013) wurde ent-gegen dem Entwurf nicht beschlossen