Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Zum 01.07.2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Änderungen ergeben sich hierdurch z. B. im Hinblick auf die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten, der in Kroatien lebt (§ 1a EStG).