Der Gesetzentwurf sieht u. a. im Bereich der Basisvorsorge Folgendes vor:
- Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 € auf 24 000 € (ab 2013)
- Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit bezie-hungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit (für Verträge mit Vertragsabschluss ab 01.01.2013)