Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Sachstand:

Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen am 08.07.2011 zunächst gestoppt. Die Länder kritisierten u.a. die zu erwartenden Steuerausfälle der Länder. Diese solle der Bund ausgleichen. Des Weiteren regten die Länder u.a. eine progressionsunabhängige Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer an. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können die Aufwendungen progressionsabhängig wie Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10k EStG-E). Das Bundeskabinett hat am 26.10.2011 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses am 22.11.2011 ist allerdings ohne Einigung verlaufen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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