Sachstand:
Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen am 08.07.2011 zunächst gestoppt. Die Länder kritisierten u.a. die zu erwartenden Steuerausfälle der Länder. Diese solle der Bund ausgleichen. Des Weiteren regten die Länder u.a. eine progressionsunabhängige Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer an. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können die Aufwendungen progressionsabhängig wie Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10k EStG-E). Das Bundeskabinett hat am 26.10.2011 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses am 22.11.2011 ist allerdings ohne Einigung verlaufen.