Sachstand (Beschluss im Bundestag am 01.02.2013):
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass die Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter-pauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) von derzeit 2.100 € / 500 € auf 2.400 € / 720 € steigen sollen.