Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Veränderungen des Tarifverlaufs mit folgenden Eckwerten:

Stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags orientiert an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums in zwei Schritten zum Januar 2013 auf 8.130 € und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 €; der Grundfreibetrag erhöht sich somit um insgesamt 350 Euro.

Der Tarifverlauf wird im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst.

Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf soll ab der 18. Legislaturperiode im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.

Sachstand:

Das Gesetz wurde im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates ist allerdings am 10.02.2012 versagt worden.

 

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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