Veränderungen des Tarifverlaufs mit folgenden Eckwerten:
Stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags orientiert an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums in zwei Schritten zum Januar 2013 auf 8.130 € und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 €; der Grundfreibetrag erhöht sich somit um insgesamt 350 Euro.
Der Tarifverlauf wird im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst.
Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf soll ab der 18. Legislaturperiode im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.
Sachstand:
Das Gesetz wurde im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates ist allerdings am 10.02.2012 versagt worden.