Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Beim Bundesfinanzhof (BFH) sind derzeit mehrere Verfahren anhängig (Az.: X R 15/09 und X R 38 – 41/09) bei denen geklärt werden soll, ob die Beiträge des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.

Diese Rechtsfrage ist nicht vom Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen erfasst. Um diesen Punkt offen zu halten muss daher unter Hinweis auf die Verfahren Einspruch erhoben werden. Die Einspruchsverfahren ruhen dann nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

 

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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