Dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz wurde am 28.11.2013 im Bundestag und am 29.11.2013 im Bundesrat zugestimmt.
Im Rahmen dieses Gesetzes ist u. a. die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG für 2013 auf 8.130 € und für 2014 auf 8.354 € (Anpassung an den gestiegenen Grundfreibetrag) geregelt worden.