Hilfe bei Steuerberechnung mit mehr als Steuertipps
Mit Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10 - hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind,
wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine
hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Zur Anwendung hat die Verwaltung am 20.12.2011 ein BMF-Schreiben erlassen.