Service

Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuer-lich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Fi-nanzgericht mit Urteil vom 26.09.2013 entschieden (Az. 8 K 649/13).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de