Mit Lohnsteuerhilfe eV zur Einkommensteuererklärung

Über uns

 

Beratungskompetenz seit mehr als 40 Jahren - millionenfach bewährt

In Deutschland sind zur Lohnsteuerberatung nur Lohnsteuerhilfevereine und alle Vertreter der rechtsberatenden Berufe (z.B. Steuerberater) geschult und befugt, so auch unsere kompetenten Fachangestellten, die sich gerne um Ihre Anliegen kümmern.

Im Gegensatz zum Steuerberater stellt Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein, der allein den Interessen der Mitglieder verpflichtet ist und nicht gewinnorientiert tätig ist, seine umfangreichen Leistungen nicht in Rechnung. Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, ganz genau so, wie Sie es zum Beispiel von Ihrer Vereinsmitgliedschaft im örtlichen Sportverein gewohnt sind.

Geld ist Vertrauenssache

Seit 1964 ist den Lohnsteuerhilfevereinen die Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer gesetzlich erlaubt. Heute lassen sich jedes Jahr ca. 3 Millionen Steuerzahler Ihre Steuererklärung von einem qualifizierten Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins erstellen. Unsere Berater sind erfahrene, zuverlässige Steuerexperten, die Ihre finanziellen Angelegenheiten und persönlichen Daten mit der notwendigen Sorgfalt und Diskretion behandeln und prüfen, welche Ihrer Kosten steuerlich absetzbar sind.

Auch die Erstellung der Steuerklärung für Studenten oder Rentner ist für uns kein Problem.

Gemäß unserer Satzung kann nur zum Beratungsstellenleiter bestellt werden, wer die hohen Anforderungen des § 23 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz erfüllt. 

Unsere Dienstleistung unterliegt der strengen Aufsicht der Finanzämter und der Oberfinanzdirektionen. In unserem Fall, der Oberfinanzdirektion Aurich Auch kleinste Verstöße gegen das geltende Recht werden sofort geahndet. Bislang wurde der Lohnsteuerhilfebund nicht in einer einzigen Angelegenheit auffällig oder gerügt.

Sie können darauf vertrauen, dass dies auch in Zukunft nicht anders sein wird und wir weiterhin in gewohnter Weise für Sie, als persönlicher Ansprechpartner vor Ort sind.


 

Unser Lohnsteuerhilfeverein  wurde  im Kalenderjahr 2007 als „Online Lohnsteuerhilfeverein“ mit dem Ziel gegründet,  für alle Arbeitnehmer in Deutschland Beratungsleistungen zentral von einer Beratungsstelle erbringen zu können. Dipl.-Betriebswirt Wilke Veldhuis war eines der Gründungsmitglieder und wurde in der Gründungsversammlung zum 1. Vorsitzenden gewählt.  Bis zum heutigen Tage füllt er diese Position mit großem Engagement und Weitblick zum Wohle des Vereins aus. Durch die Bündelung der Fachkräfte in wenigen Beratungsstellen in räumlicher Nähe zueinander,  die untereinander eng kooperieren,  ist es möglich,  einigen Beratern bestimmte Berufsgruppen mit deren spezifischen Problemen zuzuordnen. So können diese dann effizienter und auf die Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen ausgerichtet, zum Wohle der Mitglieder beraten und auf die Anliegen der Mitglieder eingehen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de