Als Lohnsteuerhilfeverein ist es nicht unser Ziel Gewinne zu erwirtschaften, sondern unseren Mitgliedern zu helfen Steuern zu sparen.
Das ist in unserer von der Oberfinanzdirektion Hannover geprüften Satzung festgelegt. Deshalb sind unsere Mitgliedsbeiträge nur kostendeckend bemessen und daher äußert niedrig.
Ebenso ist es uns als Lohnsteuerhilfeverein nicht erlaubt, alle Steuerzahler zu beraten*.
Vielmehr gilt für uns die im Steuerrecht eingeschränkte Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
Ob wir auch Sie beraten* dürfen und wie hoch der Beitrag für Sie wäre, können Sie unverbindlich und anonym in wenigen Sekunden hier testen lassen.
Gerne kümmern wir uns für Sie um die Abgabe Ihrer Steuererklärung
Ihr Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr: