Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

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Nachträgliche Herstellungskosten sind - neben Anbau und Aufstockung - auch dann gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche - wenn auch nur geringfügig - vergrößert wird. Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung zu Wohnzwecken kommt es dabei nicht an (BFH-Urteil vom 15.05.2013 - IX R 36/12).


In dem Urteilsfall wurde ein vorhandenes undichtes Flachdach durch ein Satteldach ersetzt. Auch wenn hierdurch keine neue Wohnfläche entstanden war, lagen nach Auffassung des BFH dennoch Herstellungskosten vor, da eine Nutzung als Speicher möglich sei und die „nutzbare Fläche“ demgemäß erweitert wurde.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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