Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das Niedersächsisches Finanzgericht hat mit Urteil vom 18.06.2012 (Az.: 15 K 417/10) ent-schieden, dass der Abgeltungsteuersatz von 25 % keine Anwendung auf Kapitalerträge fin-det, die aus Darlehensverträgen zwischen einander nahe stehenden Personen stammen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst a EStG) Die Regelung ist aus Sicht des FG verfassungsgemäß. Da es sich hier um ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler handelt, ist zu erwarten, dass Revision beim BFH erhoben wird.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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