Das Niedersächsisches Finanzgericht hat mit Urteil vom 18.06.2012 (Az.: 15 K 417/10) ent-schieden, dass der Abgeltungsteuersatz von 25 % keine Anwendung auf Kapitalerträge fin-det, die aus Darlehensverträgen zwischen einander nahe stehenden Personen stammen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst a EStG) Die Regelung ist aus Sicht des FG verfassungsgemäß. Da es sich hier um ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler handelt, ist zu erwarten, dass Revision beim BFH erhoben wird.