Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Die im Rahmen der Veranlagung nacherhobene Kirchensteuer bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist bis einschließlich VZ 2010 als Sonderausgabe abzugsfähig (Bsp.: Nacherhobene Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2009 in 2010).

 

Erst ab 2011 ist der entsprechende Abzug - nach der Neuregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG - ausgeschlossen. Dann ist ein Abzug von Kirchensteuer als Sonderausgabe nur möglich, soweit im Rahmen der Veranlagung die Tarifbesteuerung zu Anwendung kommt. 

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
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