Der BFH hat mit Beschluss vom 15.05.2013 (Az.: VI R 33/12) entschieden, dass die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beendet.
§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO regelt, dass die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung beginnt.