Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

 

Mit Urteil vom 20.04.2011 hatte der BFH im Verfahren I R 80/10 die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Mittlerweile ist beim FG Düsseldorf unter dem Az. 12 K 2497/12 AO ein neues Verfahren anhängig. Auch hier wird die Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen mit dem Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat des Zinslaufs bestritten. Zumindest ab Zinszeiträumen 01.01.2009 bis heute sei die Vollverzinsung mit einem Zinssatz von 6 % p. a. wegen Verstoß gegen das Übermaßverbot verfassungswidrig, da sich dieser Zinssatz nicht mehr innerhalb „einer Bandbreite vernünftiger Werte“ bewege, wenn der reale Marktzins momentan dauerhaft unter 2,5 % liege.
Einsprüche gegen Zinsfestsetzungen können aus Zweckmäßigkeitsgründen mit Zustimmung des Einspruchsführers zum Ruhen gebracht werden (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO).
Hinweis:
Das BVerfG hatte mit Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009 (Az.: 1 BvR 2539/07) im Er-gebnis die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung mit dem gesetzlich normierten Zinssatz bestätigt.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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