Erd- und Pflanzarbeiten im Garten auch bei erstmaliger Anlage als Handwerkerleistung abzugsfähig (BFH-Urteil vom 13.07.2011, VI R 61/10)
Der BFH hat mit Urteil vom 13.07.2011 (VI R 61/10) entschieden, dass die Aufwendungen für die erstmalige Anlage des Gartens bzw. der Außenanlagen steuerlich als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG berücksichtigt werden können.
Ein Abzug scheidet auch nicht unter dem Aspekt des Zusammenhangs mit einer „Neubaumaßnahme“ aus. Denn ob der Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) worden ist, ist nach Auffassung des BFH insoweit ohne Belang.