Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Nach der Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 30.03.2011 (Az.: 4 K 1053/09) sind Praxisgebühren der gesetzlich Versicherten als Krankheitskosten den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen und nicht als Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben zu berücksichtigten.

Gegen diese Entscheidung wurde Revision beim BFH erhoben (Az. X R 41/11); entsprechende Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, ruhen gemäß § 363 Abs. 2 AO.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de