Die Frage, wann Beitragsrückerstattungen von einer privaten Krankenkasse, die aus dem Jahr 2009 resultieren, aber erst im Jahr 2010 zufließen, steuerlich zu berücksichtigen sind, wird derzeit diskutiert. Aufgrund des Paradigmenwechsels bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen seit dem Jahr 2010 regt der Bund der Steuerzahler mit einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen die Einführung einer allgemeinen Billigkeitsregelung an.
Nach dieser vorgeschlagenen Billigkeitsregel sollen die Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009, die im Jahr 2010 zufließen, im Jahr 2009 berücksichtigt werden, wenn der Steuerzahler dies gegenüber dem Finanzamt beantragt.
Es ist allerdings fraglich, ob das BMF eine solche Billigkeitsregelung erlässt.
Die Frage, wann Beitragsrückerstattungen von einer privaten Krankenkasse, die aus dem Jahr 2009 resultieren, aber erst im Jahr 2010 zufließen, steuerlich zu berücksichtigen sind, wird derzeit diskutiert. Aufgrund des Paradigmenwechsels bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen seit dem Jahr 2010 regt der Bund der Steuerzahler mit einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen die Einführung einer allgemeinen Billigkeitsregelung an.
Nach dieser vorgeschlagenen Billigkeitsregel sollen die Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009, die im Jahr 2010 zufließen, im Jahr 2009 berücksichtigt werden, wenn der Steuerzahler dies gegenüber dem Finanzamt beantragt.
Es ist allerdings fraglich, ob das BMF eine solche Billigkeitsregelung erlässt.