Fachwissen und Engagement
Zuviel gezahlte Steuer können Sie durch Ihre jährliche Einkommensteuererklärung* vom Finanzamt zurückholen. Gut, wenn man dabei einen starken Partner hat, der an alles denkt.
Unser Service: Wir erstellen für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung* im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG, übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung* sowie Steuerhilfe bei der Gestaltung all Ihren Lohnsteuerangelegenheiten.
Unser Leistungsangebot im Überblick
Steuererklärung*:
- Erstellung
- Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
- Einreichung beim Finanzamt
- Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs
Steuerbescheid:
- Überprüfung
- Einspruch, sofern Abweichung
Zusätzlich ganzjährige steuerliche Beratung*
- In Einkommensteuer- und Lohnsteuerfragen sowie zur steuerlichen Vorausplanung
- Bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
- Im Zusammenhang mit Steuersparmöglichkeiten
- Bei der Wohnungsbauprämie
- Hinsichtlich der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Hinsichtlich steuerlicher Vorausplanung und Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten
Ausgezeichnetes Preis- / Leistungsverhältnis
Sie zahlen lediglich einen Mitgliedsbeitrag zwischen EUR 65,00 bzw. EUR 625,00 (je nach Höhe Ihrer Einnahmen) plus einmalig im Jahr des Beitritts eine Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 10,00.
Dadurch sind alle Leistungen unsererseits für die Bearbeitung Ihrer Lohnsteuerberechnung abgegolten.