Beitragsrechner
Als Lohnsteuerhilfeverein ist es nicht unser Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Das ist in unserer, von der Oberfinanzdirektion Hannover geprüften, Satzung festgelegt. Deshalb sind unsere Mitgliedsbeiträge nur kostendeckend bemessen und daher äußert niedrig.
Ebenso ist es uns als Lohnsteuerhilfeverein nicht erlaubt, alle Steuerzahler zu beraten*. Vielmehr gilt für uns die eingeschränkte Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
Ob wir auch Sie beraten* dürfen und wie hoch der Beitrag für Sie wäre, können Sie unverbindlich und anonym innerhalb in wenigen Sekunden hier in unserem Steuerrechner überprüfen.
Ganz problemlos erhalten Sie hier eine erste grobe Einschätzung.